Dummheit und Gegendummheit

„Denn wen, wenn er ein Kind geschlagen hat, nicht die brennende Scham ergreift, der sollte die Hände lassen vom Erzieherberuf.“ (Erich Gabert)

„Und jeder Schlag, den er trotzdem in der Erregung des Augenblicks etwa noch austeilt, wird ihn je länger je mehr in seinem Gewissen brennen. Er wird auf ihn zurückschauend sich eingestehen müssen, daß er hier trotz allem und allem, was man anführen kann, doch eigentlich pädagogisch versagt hat, als er zu diesem kümmerlichsten, primitivsten aller erzieherischen Mittel griff, daß in diesem Augenblick Zorn, Gekränktheit, Bequemlichkeit, mangelnde Phantasie und Lieblosigkeit in ihm die Oberhand gewonnen hatten.“ (Erich Gabert)

Dies sind Passagen aus dem Kapitel „Soll man Kinder Schlagen?“ aus dem Buch „Die Strafe in der Selbsterziehung und in der Erziehung des Kindes“ von Erich Gabert, das Michael Grandt in seinem „Schwarzbuch Waldorf“ als Beleg dafür heranziehen will, dass die Waldorfpädagogik die Anwendung körperlicher Gewalt toleriere.

Die zitierten Passagen beweisen schon hinlänglich, dass Grandts Urteil völlig absurd ist. Es kommt dadurch zustande, dass er – absichtlich oder aus Nachlässigkeit – die von Gabert in indirekter Rede ausgeführte Verteidigungsrede eines hypothetischen Prügelstrafenbefürworters zitiert und diese seinen Lesern stillschweigend als die Ansicht Gaberts verkauft. Außerdem stellt er Passagen aus unterschiedlichen Kapiteln so zusammen, dass ein scheinbarer Bezug vorgetäuscht wird, der im Buch nicht besteht und er stellt Negativbeispiele von Gabert so dar, als gäben sie die Ansicht Gaberts wieder. Ich führe am Ende dieses Beitrages den kompletten Text des betreffenden Kapitels aus Gaberts Buch auf, so dass sich jeder Leser selbst ein Urteil bilden kann.

Es ist anhand des Volltextes unschwer zu erkennen, dass Erich Gabert – wohlgemerkt im Jahre 1951, als Prügelstrafen in öffentlichen Schulen noch Gang und Gäbe waren – sich klar und deutlich gegen Prügelstrafen ausspricht, wenn er sie als die „kümmerlichsten, primitivsten aller erzieherischen Mittel“ bezeichnet. Dass er dabei, anders als das ein heutige Autor machen würde, Prügelstrafen als etwas weitgehend „normales“ behandelt („Der Autor schließt körperliche Strafen nicht ausdrücklich aus, sondern zieht sie sogar in Betracht“ (Grandt, S. 56)), hat seinen Grund nicht darin, dass er sie gutheißt, sondern dass sie im Jahre 1951 außerhalb der Waldorfschulen tatsächlich noch etwas normales waren! Grandt liefert hier mit seiner bewussten Verfälschung der klaren Aussagen von Gabert ein Paradebeispiel für seinen Schmierenjournalismus. Andere Publikationen wie z.B. der anonyme Waldorfhasser „Nachrichten aus der Welt der Anthroposophie“, der eine besondere Vorliebe für die Verzerrung der Wirklichkeit hat, hängen sich an Grandts Verfälschungen und lügen ihre Leser unbekümmert an: „Der ‚renommierte‘ Waldorfpädagoge Erich Gabert sieht hingegen ganz klar, was in solchen Fällen zu tun ist: Kinder, die andere Kinder schlagen, müssen ihrerseits Prügel von einem Erwachsenen beziehen“ (http://rudolf-steiner.blogspot.com/2007/07/prgel-in-der-waldorfschule.html). Das exakte Gegenteil steht in Gaberts Buch, wie man dem unten zitierten Kapitel unschwer entnehmen kann. Denn die zitierte Verteidigung der Prügelstrafe führt Gabert nur aus, um sie als Beispiel verfehlter Pädagogik zu entlarven. Die Ausführung ist sowohl am Anfang („Er [der hypothetische Erzieher, der ein Kind schlägt] sagt sich:“) als auch am Ende („Dies alles überlegt und sagt sich der Erzieher“) klar erkennbar als indirekte Rede eines hypothetischen Gegenparts gekennzeichnet und ein Missverstehen dieses Umstandes kann allenfalls durch fortgeschrittene Legasthenie erklärt werden. Oder eben durch Absicht.

Dieser Umstand wäre angesichts der Tatsache, dass das ganze Buch von Grandt auf diesem Qualitätsniveau erstellt ist, nicht weiter erwähnenswert, hätte nicht der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFW) eben diesen Verweis auf das Buch von Gabert zum Gegenstand einer seiner Klagen auf Einstweilige Verfügung gegen Grandts Machwerk gemacht. Allerdings moniert der BdFW keineswegs die völlige Falschdarstellung der Inhalte des Buches von Gabert, sondern nur dass Grand eine alte Auflage zitiert und die neue, überarbeitete Version nicht erwähnt. Damit räumt der BdFW implizit ein, dass die von Grandt erhobenen Vorwürfe zumindest für die alte, unkommentierte Ausgabe eine gewisse Berechtigung hätten.

Der BdFW prägte damit in der Öffentlichkeit selbst ein völlig verzerrtes Bild des Buches von Gabert, das überhaupt erst durch die Klage des BdFW ins Gespräch gebracht wurde. Der BdFW erweckte den Eindruck, als vertete das Buch von Gabert in der ursprünglichen Version tatsächlich die Prügelstrafe als legitimes Erziehungsmittel und als hätte erst die Überarbeitung durch Georg Kniebe eine deutliche Abkehr von der Prügelstrafe kenntlich gemacht. Offenbar kennt der BdFW seine eigenen Bücher nicht. Denn bevor ich das Gabert-Buch im Original gelesen hatte, folgte auch für mich aus der Klage des BdFW auf Berücksichtigung der Neufassung, dass die Originalfassung offenbar fragwürdige Passagen enthalten müsse. Und der BdFW hat nichts unternommen, diesen Eindruck zu korrigieren. Nirgends findet sich eine Stellungnahme, in der das Bild des Gabert-Buches richtig gestellt wird. Selbst die waldorfnahe Zeitschrift info3, die das Grandt-Buch vehement kritisiert, spricht von den „umstrittenen Passagen aus dem Buch von Erich Gabert“ (info3.de)

Dass dieses Bild entstanden ist und nunmehr die Diskussion unweigerlich prägt, hat der Bund der Freien Waldorfschulen zu verantworten. Es ist ein weiteres Beispiel für die verfehlte und kontraproduktive Öffentlichkeitsarbeit dieser Institution. Erschwerend kommt hinzu, dass der BdFW dasjenige, was ich hier ausgeführt habe, in einer eigenen Darstellung verfasst hat, die mir auch vorliegt. Diese wurde aber nur intern als „Argumentationshilfe“ verteilt, nicht aber veröffentlicht. Der BdFW schädigt nicht nur das Image der Waldorfschulen nachhaltig durch unnötige und unwirksame Prozesse, denn das Buch ist trotz Verbot gedruckt und verkauft. Zugleich unterlässt der BdFW es, dringend nötige Richtigstellungen zu veröffentlichen, die auf gravierende sachliche Mängel des Buches von Grandt aufmerksam machen könnten und somit belegen würden, dass Grandts Buch nicht nur rechtswidrig, sondern insbesondere wahrheitswidrig und von schlechtestem journalistischem Stil ist.

Zu guter letzt folgt hier noch das vollständige Kapitel aus dem Buch von Erich Gabert, und zwar in der ursprünglichen, nicht überarbeiteten Version, die Grandt für sein Buch verwendet hat. Die Hervorhebungen sind von mir und beziehen sich auf meine Anmerkungen oben.

SOLL MAN KINDER SCHLAGEN?
Mit dem bisher Ausgeführten dürften nun schon die Grundlagen gegeben sein, um gleich eine „brennende“ Frage zu besprechen, die die Gemüter in heftige Erregung zu versetzen pflegt, die Frage nach der körperlichen Züchtigung, nach dem Schlagen der Kinder. Soll man und darf man das tun?
Wir gehen auch hier möglichst vom Konkreten aus und stellen uns vor, ein sonst gutartiger Junge ist einmal roh und gewalttätig gegen seinen jüngeren Bruder oder Spielgefährten geworden. Ein Erwachsener, der darüber zukommt, macht dem, ohne viel zu reden, mit einer kräftigen Ohrfeige ein Ende. Der Junge braucht nur durch den plötzlichen Schmerz und Schreck schnell aufgeweckt, gleichsam wieder zu sich selbst und zum Bewußtsein gebracht zu werden, und er kann nicht mehr verstehen, wie er etwas so Häßliches hatte tun können. Die Erregung ebbt ab, die Kinder versöhnen sich und spielen miteinander wie vorher. Die moralische Ordnung ist wiederhergestellt, und alles scheint wieder im rechten Geleise.
Aber trotzdem bleibt bei dem Erzieher ein merkwürdig unangenehmes Gefühl zurück. Er fühlt die Notwendigkeit, sich vor sich selbst zu verteidigen. Er sagt sich: die Ohrfeige war ganz gewiß besser, als wenn gar nichts oder nur etwas Schwächliches, Lahmes geschehen wäre. So wurde die Sache prompt, drastisch und eindrucksvoll erledigt. Mit einer Predigt hätte man es nicht geschafft. Gerade in einem solchen Falle hat die wortlose, direkte Aktion ihre entscheidenden Vorzüge. Wenn man also sagen wollte, es sei unter allen Umständen falsch, ein Kind zu schlagen, so wäre das abstrakt, wäre lebensfremd. Es würde von Theorien ausgehen und nicht von konkreten Handlungen konkreter, individueller Kinder. Es gibt eben Fälle, wo keine Zeit zu verlieren ist, und es gibt Kinder, denen man vor allem anderen erst einmal imponieren muß, ehe man überhaupt mit irgendwelchen erzieherischen Maßnahmen beginnen kann.
Eine sehr ruhige, besonnene, ältere Lehrerin an einer Waldorfschule, allen groben Eingriffen gründlich abgeneigt, erzählte einmal, wie sie eine völlig verwilderte Klasse von 9-10jährigen zu übernehmen hatte. Später hing diese Klasse mit der größten Liebe an ihr und ließ sich mit jedem leichten Wink gut lenken. „Aber im Anfang war es fürchterlich; ich habe um mich geschlagen wie seit meinen Kindertagen nicht mehr.“ – Es kann also durchaus Notwendigkeiten geben für körperliche Strafen, und auch gute Resultate, die daraus entspringen.
Dies alles überlegt und sagt sich der Erzieher, und doch – jenes fatale Gefühl will nicht weichen. (Und mit Recht. Denn wen, wenn er ein Kind geschlagen hat, nicht die brennende Scham ergreift, der sollte die Hände lassen vom Erzieherberuf. Ihm fehlt da ein Wichtigstes, Unerläßliches.) Die Beschämung läßt auch in unserem Falle die Gedanken nicht zur Ruhe kommen und läßt sich von allem, was zur Rechtfertigung der Ohrfeige vorgebracht werden kann, nicht beschwichtigen. Sie verlangt, daß die Sache auch von der anderen Seite her angesehen werden soll, ob nicht jedes Schlagen des Kindes neben der ja vielleicht tatsächlich vorhandenen positiven auch eine negative Seite hat.
Und da zeigt sich denn langsam immer deutlicher: nicht nur, wenn das Schlagen aus der Erregung oder aus der persönlichen Verärgerung heraus geschieht, oder wenn es unbeherrscht, brutal und im Übermaß geschieht, nein, auch wenn der Schlag aus guten pädagogischen Gründen heraus mit voller Besonnenheit, im rechten Augenblick, im rechten Maß und mit guter Wirkung gegeben wird, so hat er doch immer und unvermeidlich auch noch höchst ungute, bedenkliche Nachwirkungen. Denn alle körperliche Züchtigung wirkt, umsomehr je älter die Kinder werden, schädigend, verletzend auf das Ehrgefühl, auf die innere Selbstachtung. Das Kind fühlt sich in seiner Menschenwürde herabgedrückt. und wenn auch die momentane Wirkung zuweilen überraschend gut ist, so wirkt doch das Ungute lange, zuweilen Jahrzehnte lang nach, wie eine leise, schmerzende Wunde, die nicht heilen will. Diese langandauernden Nachwirkungen, diese Schädigungen, die so tief in das Wesen der Persönlichkeit hineingehen, die sind ja meist, sogar fast immer, unendlich viel wichtiger als der augenblickliche Erfolg. Denn es werden durch solche Angriffe auf das Gefühl der eigenen Menschenwürde ganz langsam, aber sicher wirkend, sehr bedenkliche, böse Eigenschaften im Kinde heraufgeholt und verstärkt.
An dieser Stelle seiner Gedankengänge sieht der Erzieher plötzlich Fälle vor sich, die er erlebt hat, die er aber noch nie in der ganzen Tiefe ihrer Zusammenhänge verstehen konnte. Er erinnert sich, welches Bild man von solchen Kindern bekommt, die vorher in großem Übermaß geschlagen worden sind. Sie sind „wie ein verprügelter Hunde“, sind „verschlagen“, kriechend-unterwürfig, aber hinterhältig, tückisch und verlogen. Bei jedem Wort und bei der ganzen Art, sich zu geben, wird die Wirkung wohl berechnet. Alle Jalousien der Seele sind heruntergelassen. Das Menschliche in ihnen ist gar nicht zugänglich. Sie sind wie eine einzige große Angst. Freilich nur vor denen, die sie schlagen könnten. Gegen alle anderen, schwächeren, sind sie das Gegenteil: brutal, grausam, niederträchtig. Sie schlagen und quälen sie, wo sie können, mit Freude und mit Lust, bis zum Sadismus. Denn das Prügeln hat die diabolische Wirkung, daß es unweigerlich mit der Zeit im Kind die Neigung hervorruft, auch seinerseits zu prügeln. Nicht selten sieht man bei diesen Kindern einen Hang zur Tierquälerei. Und oft wenden sich vor allem diejenigen gegen die Abschaffung der Prügelstrafe, die früher selbst viel geschlagen worden sind.
Wer verprügelte Kinder zur Erziehung bekommt, hat eine schwere Aufgabe. Wenn er sie schlägt, macht er denselben Fehler noch einmal und verschlimmert die Sache. Wenn er sie nicht schlägt, wird er nicht ernst genommen, und die ganze, lange angesammelte und äußerlich unterdrückte Wut, Frechheit und Wildheit entlädt sich ihm gegenüber.
Unlösbar ist aber eine solche Aufgabe trotzdem nicht, wie viele Erzieher verwahrloster Kinder bestätigen können. Sie führen ihre Erfolge zum nicht geringsten Teil darauf zurück, daß sie sich niemals, auch durch die derbste Unverschämtheit 14-16jähriger Burschen, verleiten ließen, sie je zu schlagen. Nach einiger, oft langer Zeit, fangen die verhärteten Ohren wieder an zu hören, die verhärteten Seelen zu fühlen. Sie erleben, daß es auch noch andere Erziehungsmittel gibt als Prügel. Der Mensch wird in ihnen langsam wieder ansprechbar und beginnt sich zu regen.
Unser Erzieher versteht jetzt immer besser, was an dem derben Beispiel solcher verwahrloster, verprügelter Kinder für die Erziehung „normaler“ Kinder zu lernen ist. Er muß sich zweierlei eingestehen. Einmal, daß die Schäden, die an den verprügelten Kindern so auffällig und wie im großen Maßstabe gezeichnet zu sehen sind, im kleinen Maßstab und meist ganz unbemerkt doch tatsächlich überall dort ebenfalls auftreten, wo Kinder überhaupt, wenn auch durchaus „maßvoll“ usw. usw. geschlagen werden. Bei jenen Kindern kann man wegen der Vergrößerung das nicht übersehen, was man bei diesen so gerne übersieht, was man übersehen und verdecken möchte. – Das zweite aber, was eingesehen werden muß, ist dies: Wenn man in so schweren Fällen ohne Schlagen auskommen kann, daß es dann bei entsprechendem Willen doch auch in den viel leichteren Fällen der normalen Erziehung möglich sein muß, das Prügeln zu vermeiden.
Wenn der Erzieher das Problem nun in dieser Weise immer wieder durchdacht hat, wenn er wirklich in innerer Ehrlichkeit und mit durchgreifender Rücksichtslosigkeit des Gewissens nach der letzten Konsequenz des Prügelns geforscht hat, dann wird er sich durch den Augenblickserfolg einer Ohrfeige nicht mehr täuschen lassen über den verborgenen, aber tiefen und lange andauernden Schaden, den er damit anrichtet. Und jeder Schlag, den er trotzdem in der Erregung des Augenblicks etwa noch austeilt, wird ihn je länger je mehr in seinem Gewissen brennen. Er wird auf ihn zurückschauend sich eingestehen müssen, daß er hier trotz allem und allem, was man anführen kann, doch eigentlich pädagogisch versagt hat, als er zu diesem kümmerlichsten, primitivsten aller erzieherischen Mittel griff, daß in diesem Augenblick Zorn, Gekränktheit, Bequemlichkeit, mangelnde Phantasie und Lieblosigkeit in ihm die Oberhand gewonnen hatten. Und bittere Beschämung wird ihn aus der Lässigkeit und dem Schlendrian aufrütteln und wird die tieferen Kräfte seines Bewußtseins, seiner moralischen Verantwortlichkeit, seiner pädagogischen Erfindungsgabe und seiner Liebefähigkeit anregen.
Er wird mit Energie und Folgerichtigkeit einen neuen Weg einschlagen Er wird sich bemühen, das Wesen und die Wirkung der Strafe immer gründlicher durchzudenken und zu verstehen, um dadurch angemessenere Strafen, wenn es denn schon gestraft sein muß, zu finden, bessere, heilsamere, förderlichere. Und er wird dabei bemerken, daß dieser Weg zwar beschwerlicher ist als der alte, aber doch sehr wohl gangbar.

Aus: Erich Gabert, Die Strafe in der Selbsterziehung und in der Erziehung des Kindes, Stuttgart 1972 (1. Aufl. 1951), S. 63-68

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